Gewerk und Umfang
Was gemacht werden soll, in Sätzen statt in Schlagworten. Maße, Stückzahlen, Geschoss, Zugang. Fotos sind freiwillig, verkürzen aber jede Rückfrage.
Beispielseite eines frei erfundenen Betriebs — kein reales Unternehmen.
So etwas für Sie?Für Betriebe
Wonach diese Liste geordnet ist und was an einer Ausschreibung stehen muss, bevor wir sie freischalten.
Die Liste ist nach Ablauf der Frist sortiert, bei gleichem Tag nach Entfernung zu Ihrem Betriebssitz. Wer ein Vermittlungspaket bucht, steht deshalb nicht weiter oben: Wir verkaufen keine Platzierung, weder an Betriebe noch an Auftraggeber, und heben nichts als „Empfehlung" hervor, was in Wahrheit bezahlt ist.
Umgekehrt bekommt der Auftraggeber die Bewerbungen nicht in der Reihenfolge des Eingangs, sondern nach Entfernung und Antwortzeit — beides steht sichtbar an jeder Bewerbung, damit die Reihenfolge nachvollziehbar bleibt.
Bewerben darf sich nur, wer bei der Aufnahme Gewerbeanmeldung und, wo das Gewerk es verlangt, den Eintrag in der Handwerksrolle vorgelegt hat. Alle Betriebe auf dieser Börse sind Unternehmer. Wer ausschreibt, kann dagegen Privatperson oder Unternehmen sein — das steht am Auftrag, weil es für Sie den Unterschied macht.
Bewertungen können nur Auftraggeber abgeben, deren Vermittlung zustande kam und die die Abnahme bestätigt haben. Wir prüfen diese Zuordnung, nicht den Inhalt. Wo weniger als fünf Bewertungen vorliegen, steht die Anzahl neben dem Schnitt.
Sortiert nach Frist, dann nach Entfernung. „Privatperson" oder „Unternehmen" sagt, wer ausschreibt — bei Privatpersonen gelten Verbraucherrechte gegen Ihren Betrieb, unter anderem das Widerrufsrecht, wenn der Vertrag außerhalb Ihrer Geschäftsräume zustande kommt.
Nur mit Eintrag in der Handwerksrolle. Vier Bewerbungen je Ausschreibung sind die Obergrenze — danach schließt sie.
Rethen · Frist 12. August · 4 von 4 Bewerbungen
Steinbrück · Frist 9. August · 6 Bewerbungen
Rodewald · Frist 15. August · 2 Bewerbungen
Hollern · Frist 10. August · 3 Bewerbungen
Kategorie Elektro, 4 Einträge.
Ohne diese Angaben schalten wir nicht frei. Nicht aus Prinzip — ohne sie schreibt jeder Betrieb ins Blaue und ruft anschließend an.
Was gemacht werden soll, in Sätzen statt in Schlagworten. Maße, Stückzahlen, Geschoss, Zugang. Fotos sind freiwillig, verkürzen aber jede Rückfrage.
Ort auf die Straße genau, sichtbar erst nach Zuschlag. Wunschzeitraum als Monat, nicht als Datum — dazwischen liegen die Fristen der meisten Betriebe.
Pflichtfeld, nicht überspringbar. Es entscheidet darüber, ob dem Auftraggeber Verbraucherrechte zustehen — bei Privatpersonen also Widerruf und Gewährleistung gegenüber dem Betrieb.
Wer eine Spanne nennt, bekommt weniger und passendere Bewerbungen. Wer keine nennt, bekommt mehr — und mehr, die nicht passen. Beides ist erlaubt.
kein Pflichtfeld
Name, Telefon und genaue Adresse sehen nur Betriebe, die den Zuschlag bekommen haben. Bis dahin läuft alles über die Nachrichten in der Börse.
Aufnahme, Prüfung und Gebühren stehen unter „Wie es läuft". Bewerben kostet nichts, fällig wird erst der Zuschlag.
Diese Demo ist in wenigen Tagen entstanden. Ihre echte Website bekommt Ihre Inhalte, Ihre Marke und Ihre Anfragestrecke.
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