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Beispielseite eines frei erfundenen Betriebs — kein reales Unternehmen.

FristwerkHausverwaltung Steinmüller

Beispieldaten

Vertragsakte DOK-2024-0117

Ein Dokument mit allem, was daran hängt: Versionen, Freigabelauf, Fristen und Verlauf.

Wartungsvertrag Aufzugsanlage

gültig — Kündigungsfrist läuft

DOK-2024-0117 · Objekt Wilhelmshöher Allee 42, 34119 Kassel

Vertrag

Vertragspartner
Aufzugstechnik Peschel GmbH, Baunatal
Vertragsart
Wartungsvertrag mit Störungsdienst
Vertragsbeginn
01.01.2024
Vertragslaufzeit
3 Jahre, Ende 31.12.2026
Verlängerung
um 12 Monate, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird

Fristen

Kündigungsfrist
3 Monate zum Laufzeitende
Ordentliche Kündigung möglich bis
30.09.2026
Wiedervorlage
31.07.2026 — Regel: 60 Tage vor Fristablauf, auf den vorhergehenden Werktag
Aufbewahrung
10 Jahre nach Vertragsende — Hausregel, siehe Ablage

Ablage und Zugriff

Ablageort
Objekte / Wilhelmshöher Allee 42 / Verträge
Versionsstand
v4 vom 12.03.2026 — gültig
Berechtigung
Objektbetreuung (lesen, ändern), Buchhaltung (lesen)
Prüfvermerk
erteilt am 14.03.2026 durch S. Weidner

Versionen

StandDatumÄnderungAbgelegt vonStatus
EntwurfDatum28.07.2026ÄnderungEntwurf eines KündigungsschreibensAbgelegt vonM. AksoyStatusnicht freigegeben
v4Datum12.03.2026ÄnderungNachtrag zur Wartungspauschale, Anlage 2 neu gefasstAbgelegt vonM. AksoyStatusgültig
v3Datum04.09.2025ÄnderungStörungsdienst auf Samstag erweitertAbgelegt vonS. WeidnerStatusabgelöst
v2Datum17.01.2025ÄnderungAnsprechpartner und Rufnummern aktualisiertAbgelegt vonK. RohdeStatusabgelöst
v1Datum19.12.2023ÄnderungErstfassung, beidseitig unterzeichnetAbgelegt vonR. SteinmüllerStatusabgelöst

Ältere Versionen bleiben lesbar und werden nicht überschrieben. Gültiger Versionsstand ist v4.

Freigabelauf des gültigen Versionsstands

  1. Hochgeladen

    12.03.2026 · M. Aksoy

  2. Fachliche Prüfung

    13.03.2026 · Objektbetreuung

  3. Prüfvermerk erteilt

    14.03.2026 · S. Weidner

  4. Als gültiger Versionsstand gesetzt

    14.03.2026

  5. Wiedervorlage vor Fristablauf

    fällig heute, 31.07.

  6. Entscheidung über die Kündigung

    bis 30.09.

Verlauf

  1. Entwurf abgelegt

    28.07., 09:14

    Entwurf eines Kündigungsschreibens hinterlegt und als Entwurf gekennzeichnet. Ein Entwurf wird nie zum gültigen Versionsstand.

    M. Aksoy

  2. Vergleichsangebot angefordert

    14.07., 16:02

    Angebot eines zweiten Wartungsunternehmens angefordert, damit zur Wiedervorlage am 31.07. eine Grundlage vorliegt.

    S. Weidner

  3. Prüfvermerk erteilt

    14.03., 11:37

    Version 4 geprüft, als gültig gesetzt, Version 3 abgelöst.

    S. Weidner

  4. Version 4 hochgeladen

    12.03., 08:50

    Nachtrag zur Wartungspauschale, unterschrieben vom Vertragspartner zurückgekommen.

    M. Aksoy

  5. Berechtigung erweitert

    09.01., 10:20

    Buchhaltung erhält Leserecht auf die Vertragsakte, damit Rechnungen dem Vertrag zugeordnet werden können.

    R. Steinmüller

Projektrahmen

So würde Awelior dieses Projekt angehen

Hausverwaltung Steinmüller ist erfunden — die Bauweise ist es nicht. Was hier steht, ist keine geleistete Auftragsarbeit, sondern der Zuschnitt, mit dem wir ein solches Vorhaben angehen — mit derselben Tiefe, aber ohne Auftraggeber, der dafür geradestehen müsste.

Ausgangslage

Die Hausverwaltung Steinmüller betreut 38 Objekte mit Verträgen, Prüfnachweisen und Kündigungsfristen. Die Verträge liegen in Ordnern und in einem Netzlaufwerk-Ordner mit dem Namen „Verträge_neu_final“, die Fristen in einer Excel-Liste. Was übersehen wird, ist selten der Vertrag, sondern das Datum: eine automatische Verlängerung, die durchgeht, weil niemand rechtzeitig hingesehen hat.

Entscheidungen

  • Die Frist ist der Mittelpunkt, nicht das Dokument

    Ein Dokumentensystem, das nur ablegt, ersetzt einen Ordner durch einen anderen. Deshalb ist die Wiedervorlage die tragende Struktur — die Vertragsakte hängt an ihr und nicht umgekehrt.

  • Objektbezug in jedem Dokument

    Jeder Vertrag hängt an einem Objekt. Bei 38 Häusern ist das die einzige Ordnung, die beim Wechsel der Sachbearbeitung überlebt; eine Ablage nach Vertragsart überlebt ihn nicht.

  • Rechte als eigener Bildschirm

    Wer welche Akte sehen darf, ist in einer Verwaltung eine fachliche Frage und keine Einstellung im Hintergrund. Sie steht deshalb als eigener Bereich neben der Ablage.

Bewusst weggelassenKeine Texterkennung und keine automatische Fristerkennung aus dem Vertragstext. Eine falsch ausgelesene Kündigungsfrist ist gefährlicher als gar keine — sie sieht aus wie eine Angabe und ist eine Vermutung.

Umfang

Bildschirme
5
Bausteine
18
Sprachen
4

Fünf Bildschirme, in vier Sprachen, mit Seitenleiste, Kopfzeile und Rollenangabe. Navigation funktioniert; Tabellen, Filter, Kalender, Schrittketten, Verlauf und Formulare sind dargestellt und ohne Wirkung. Objekte, Verträge und Fristen sind erfunden.

So würde es weitergehen

  • Dokumente wirklich ablegen

    Speicherort, Versionen, Rechte und Sicherung — und der Weg, auf dem ein eingescannter Vertrag mit dem richtigen Objekt zusammenfindet.

  • Erinnerungen, die ankommen

    Eine Wiedervorlage muss aus dem System heraus jemanden erreichen: Postfach, Aufgabenliste, Vertretung im Urlaub.

  • Aufbewahrung und Löschung

    Handels- und steuerrechtliche Fristen auf der einen Seite, Löschpflichten auf der anderen. Beides muss dieselbe Ablage bedienen.

Vorhaben besprechen

Beispieldaten

So eine Anwendung für Ihren Betrieb?

Fristwerk ist erfunden — der Zuschnitt aber nicht. Fachanwendungen entstehen genau so: aus den Abläufen, die es im Betrieb schon gibt.

Beispielanwendung von Awelior. Erfundener Betrieb, erfundene Daten, keine Speicherung.